Unternehmenssanierung Maßnahmen

Unternehmenssanierung bedeutet das einleiten von umgehenden massiven Maßnahmen zur Behebung einer einer handfesten und akuten Krise, um eine evtl. endgültige Insolvenz abzuwenden. Im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sind Betriebe, die als juristische Person (z. B. als GmbH oder AG) geführt werden, verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Unter Sanierung versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Beseitigung der Unternehmenskrise durch nachhaltig wirkende Restrukturierung und Stärkung des Kerngeschäfts. Sie betrifft Schwachstellen in Unternehmenspolitik, Führungserfolg, Führungszielen, Organisation, Produktionstechniken oder Finanzwirtschaft. Dazu gehören:

  • Liquidität durch Eigenkapital. Kapitalerhöhung.
  • Auflösung von Vermögensreserven.
  • Liquidität durch Fremdkapital.
  • Veränderungen im Betriebsablauf.
  • Änderungen auf der Gesellschafterebene.
  • Moratorium von Banken und Gläubigern.
  • Forderungsverzichte von Gläubigern.
  • Poolbildung und Sanierungstreuhand.

Nach der Kriese ist vor der Kriese

Tatsächlich treten nach einer ersten Insolvenz sehr oft wiederholte schieflagen auf. Der Grund liegt an der of sehr einseitig Behebung der Problemstellungen auf der finanziellen Ebene.

  • Personalabbau mit der "Gießkanne" ohne konkret die Prozesse zu durchleuchten
  • Steigerung der Liquidität ohne Kapazitätssteigerung und Reduzierung von Kostentreibern

Personalabbau versus Personalaufbau

Personell werden die Firmen oft sehr "oberflächlich ausgedünnt". Das bedeutet, dass ein gewisser Anteil der Mitarbeiter reduziert wird um die Personalkosten um einen festgelegten Prozentsatz reduziert wird. Leider werden die Maßnahmen oft ohne die eingehende Betrachtung der Prozesse und der nötigen Personalkapazität. So treten immer wieder Fälle auf, bei denen tatsächlich durch einen Personalaufbau in bestimmten Abteilungen letztlich die kostentechnische Stabilisierung des Unternehmens erreicht wird.